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Glasversicherung
Die Glasversicherung ist in der Regel der Hausratversicherung untergeordnet und deckt viele Arten von Glasschäden ab.
Egal ob durch Erschütterung, Unwetter oder Einbruch: Geschützt werden alle Arten von Glas wie etwa die Außen- und Innenverglasung eines Hauses oder einer Wohnung bis hin zu gläsernen Ceran-Kochfeldern.
Die Highlights im Überblick*
Leistungen der Glasversicherung*
Unsere Glasversicherung deckt eine Reihe verschiedener Schäden ab:
Versicherte Gefahren und Schäden
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Die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch (Zerbrechen) von Glas in Form von beispielsweise:
- Fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas und Kunststoff
- Lichtkuppeln
- Glaskeramik- und Induktionskochflächen
- Aquarien- und Terrarienverglasungen
- Abdeckung von Sonnenkollektoren
- Mitversicherung von Verglasungen an Garagen und Gartenhäusern
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
- Unmittelbar mit der Kochfläche verbundene Elektronik, soweit dies vereinbart wird
Versicherte Kosten
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- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz;
- die Entsorgung (Entsorgungskosten).
Nicht versicherte Schäden*
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
Hier finden Sie alle Details zu unserer Glasversicherung zum
Speichern oder Ausdrucken:
Glasversicherung – Informationsblatt
Abgesichert durch unseren Partner
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Warum brauche ich eine Glasversicherung?
In jedem Haushalt finden sich viele Gegenstände, die vollständig oder teilweise aus Glas bestehen – von Fensterscheiben bis hin zur Glasvitrine. Die Haushalt-Glasversicherung übernimmt die Kosten, wenn Glas beschädigt wird oder zerbricht. Wer die Scherben verursacht hat, spielt dabei keine Rolle.
Benötige ich eine Glasversicherung, wenn ich eine Gebäudeversicherung habe?
In der Wohngebäudeversicherung sind nur Glasschäden versichert, die durch die versicherten Gefahren (z.B. Feuer oder Sturm/Hagel) entstehen, mitversichert. Bei der Glasversicherung spielt der Grund für den Schaden hingegen keine Rolle.
* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.