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Hausratversicherung
Zuhause ist’s am schönsten – nicht zuletzt wegen all der liebgewonnenen Dinge, die wir darin aufbewahren. Was aber passiert, wenn durch einen Rohrbruch Schäden an der Einrichtung entstehen? Hier hilft eine Hausratversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn sie deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Vandalismus, aber auch Elementar- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Diebstähle ab.
Das finden Sie hier Highlights Leistungen Nicht versicherte Schäden Downloads Häufige Fragen
Die Highlights im Überblick*
Leistungen der Hausratversicherung*
Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zu privaten Nutzung (Gebrauch bzw, Verbrauch) dienen.
Feuerschäden
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- Brand
- Überspannungsschäden durch Blitz: Versichert sind Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
- Verpuffung
- Überschallknall
- Absturz oder Anprall von Luft-, Straßen- und Schienenfahrzeugen
- Rauch- und Rußschäden: Entschädigungsgrenze: 2.000 EUR
- Sengschäden: Ersetzt werden Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind. (500 EUR Selbstbeteiligung)
Einbruch- und Diebstahlschäden
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- Trickdiebstahl: Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Diebstahl aus Ihrer Wohnung entwendet werden, nachdem sich der Täter unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zutritt zur Wohnung verschafft hat. Entschädigungsgrenze: 2.000 EUR
- Rollstühlen und Gehhilfen: Entschädigungsgrenze: 2.500 EUR
- Krankenzimmer: Versichert ist der einfache Diebstahl aus dem Krankenzimmer im Krankenhaus. Entschädigungsgrenze: 1 % der Versicherungssumme, Bargeld 250 EUR
- Rehaklinik, Kur- und Pflegeeinrichtung: Versichert ist der einfache Diebstahl bei stationärem Aufenthalt in einer Rehaklinik, Kureinrichtung, Kurzzeit-Pflegezimmer oder Pflegeeinrichtung. Entschädigungsgrenze: 1 % der Versicherungssumme, Bargeld 250 EUR
- Antennenanlagen/Parabolspiegel: Entschädigungsgrenze: 2.000 EUR
- Gartenmöbel und -inventar: Entschädigungsgrenze: 2.500 EUR
- Kinderwagen: Entschädigungsgrenze: 2.500 EUR
- Kinderspielzeug: Entschädigungsgrenze: 2.500 EUR
- Waschmaschinen und Trocknern aus Gemeinschaftsräumen sowie von Wäsche auf der Leine: Entschädigungsgrenze: 2.500 EUR
- Arbeitsplatz: Entschädigungsgrenze: 1.000 EUR
- Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen, Zugabteilen und Wassersportfahrzeugen: Entschädigungsgrenze: 20 % der Versicherungssumme, maximal 20.000 EUR
Leitungswasserschäden
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Schäden durch Sturm und Hagel
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- Schäden an Hausrat im Freien: Ersetzt werden Schäden durch Sturm oder Hagel an Gartenmöbeln wie Gartenstühle, Gartentische, Gartenliegen sowie an Grillgeräten außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. Entschädigungsgrenze: 2.500 EUR (250 EUR Selbstbeteiligung).
Weitere Leistungen
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- Technische, optische und akustische Anlagen
- Schäden an Kühl- und Gefriergut: Ersetzt werden Schäden am Kühl- und Gefriergut infolge öffentlichen Stromausfalls oder technischen Versagens der Kühleinrichtung. Entschädigungsgrenze: 2.000 EUR
- Phishing-Schäden beim Online-Banking: Ersetzt werden Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Entschädigungsgrenze: 2.000 EUR
- Inhalt von Bankschließfächern: Entschädigungsgrenze: 15.000 EUR
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände: Mitversichert sind berufliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände in der Wohnung/im Einfamilienhaus.
- Handelswaren und Musterkollektionen: Versichert sind Handelswaren und Musterkollektionen, die beruflich genutzt werden. Entschädigungsgrenze: 5.000 EUR
- Innenliegende Regenfallrohre
- Außenversicherung: Weltweiter Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsorts. Entschädigungsgrenze: 20 % der Versicherungssumme, maximal 20.000 EUR, bis zu 6 Monaten
- Vorsorge bei Haushaltsgründung der Kinder: Versicherungsschutz für Ihre Kinder, die erstmalig in Deutschland einen eigenen Haushalt gründen. Entschädigungsgrenze: bis 30 % der Versicherungssumme, maximal 50.000 EUR; bis 6 Monate nach Umzugsbeginn.
Versicherte Kosten
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- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Kosten für provisorische Maßnahmen
- Reparaturkosten für Nässeschäden
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Nicht versicherte Schäden*
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
Hier finden Sie alle Details zu unserer Hausratversicherung zum
Speichern oder Ausdrucken:
Hausratversicherung – Informationsblatt
Hausratversicherung – Leistungsbeschreibung
Abgesichert durch unseren Partner
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist ein Trickdiebstahlschaden?
Unter Trickdiebstahl versteht man, wenn versicherte Sachen durch Diebstahl aus der Wohnung entwendet werden, nachdem sich der Täter unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zutritt zur Wohnung verschafft hat.
Zählen zu "Hausrat im Freien" auch Gartenstühle und Grillgeräte?
Ja, Gartenmöbel und Grillgeräte sind mit eingeschlossen.
Was versteht man unter Phishing?
Phishing ist ein Verfahren, bei dem die Täter sich mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Wann kann ich Hotelkosten in Anspruch nehmen?
Diese Leistung kann beansprucht werden, wenn Ihre ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde oder aber die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze bei Schäden infolge grober Fahrlässigkeit?
Ja, etwa bei Verstoß gegen Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften beläuft sich die Entschädigungsgrenze auf 5.000 €.
Ich trenne mich von meinem Ehemann und ziehe in eine neue Wohnung. Was gibt es zu beachten?
Ziehen Sie bei einer Trennung aus der Ehewohnung aus und bleibt Ihr/e Partner/in in der bisherigen Wohnung zurück, gelten als Versicherungsort Ihre neue Wohnung und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrags, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.