Schaden melden

Um Sie im Schadensfall zu unterstützen, haben wir alle notwendigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Als Rathje-Kunde können Sie sich auf unsere kostenfreie und professionelle Unterstützung verlassen. Nutzen Sie einfach unser Formular für die Schadensmeldung. Wir werden dann alle erforderlichen Schritte einleiten und Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer vertreten.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Ernstfall sollten Sie so schnell wie möglich handeln. Wir erklären Ihnen, was zu tun ist, um den Schaden und die Kosten möglichst gering zu halten.

Schritt 1: Schadenminderung vornehmen

Soweit die Umstände es gestatten, ist alles zu unternehmen, um den eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten – Versicherte sind dazu sogar verpflichtet. Sie können sich gerne bei unseren Beratern informieren, welche Vorkehrungen Sie hierzu konkret treffen müssen.

Achtung:
Nicht gleich alles aufräumen! Der Versicherer hat ein Recht darauf, beschädigte Gegenstände zu sichten. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Schadenstelle daher möglichst so lange unverändert zu lassen, bis sie durch den Sachverständigen des Versicherers oder zuständigen Beraters freigegeben worden ist. Sind Veränderungen an der Schadenstelle unumgänglich, sind die beschädigten Teile bis zu einer Besichtigung an anderer Stelle aufzubewahren. In keinem Fall dürfen Reparaturen ohne vorherige schriftliche Freigabe des Versicherers in Auftrag gegeben werden.

Schritt 2: Schaden dokumentieren

Ob Kratzer im Autolack oder Sprünge in der Vase – gerade bei Sachschäden ist es sinnvoll und wichtig, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand zu fotografieren. Machen Sie möglichst mehrere Bilder, die den entstandenen Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentieren.

Tauschen Sie mit dem Geschädigten Adressen und Telefonnummern aus. Diese Angaben benötigen Sie später bei der Schadenmeldung. Sie können sich auch ein kurzes Protokoll erstellen: Halten Sie in einigen Stichpunkten die Ereignisse, die zum Schaden führten, schriftlich fest. Ideal ist eine chronologische Reihenfolge, die Ihnen als Gedächtnisstütze dient. Denn bei der Schadenmeldung werden Sie den Hergang des Schadens für die Versicherung beschreiben müssen.

Schritt 3: Polizeiliche Meldung (falls nötig)

Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Welche Schadensfälle in welcher Frist gemeldet werden müssen, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Notieren Sie sich das betreffende Aktenzeichen. Der Versicherer und die Polizei verlangen in der Regel ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen, eine sogenannte „Stehlgutliste“. Es ist daher ratsam, diese Liste möglichst zeitnah zu erstellen und zur Verfügung zu stellen.
Bei Wiederauffindung versicherter Sachen sollte der Versicherer immer sofort informiert werden.

Schritt 4: Schadensmeldung

Melden Sie einen Schaden immer so schnell wie möglich. Sammeln sie alle Unterlagen und Fotos/Videos, die Sie der Versicherung schicken wollen. Schildern Sie uns den Schadenshergang genau. Wir gehen gemeinsam die Meldung durch und schicken diese dann an den Versicherer. Bitte machen Sie in diesem Fall keine Alleingänge. Jede Versicherung hat Experten, die die Angaben nachprüfen und zum Teil nachspielen. Bei Ungereimtheiten wird der Versicherer die Regulierung zunächst zurückstellen oder verweigert sie ganz.

Schadenmeldung online

Sie möchten einen Schaden melden? Füllen Sie einfach unsere Online-Schadensmeldung aus und wir kümmern uns um alles weitere. Im Formular sind alle wichtigen Fragen rund um den Schaden bereits für Sie hinterlegt.

In welchem Bereich möchten Sie einen Schaden melden?

Kraftfahrt

z. B. Wildschaden, Parkschaden,
Bagatellschaden, Kollisionen,
Brandschaden

Haftpflicht

Alle Schäden an Dritten, z. B. an Personen, Gegenständen und Mietsachen

Hausrat/Gebäude

Schaden an Einrichtung oder Gebäude z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Einbruch

Unfall

Personenschaden z. B. durch Unfall in der Freizeit,
Arbeitsunfall, Wegeunfall