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Unfallversicherung Plan B
Sie ist der Plan B für alle Situationen, in denen die klassische Risikoabsicherung nicht greift – zum Beispiel bei schweren Erkrankungen mit Kur- oder Reha-Aufenthalten. Denn gerade diese Behandlungen können ohne Absicherung große Löcher in die Haushaltskasse reißen.
Haben Sie schon einen Plan B? Wir bei Rathje schon: Einmalzahlung bei schwerer Krankheit.
Die Highlights im Überblick*
Leistungen der Unfallversicherung PLAN B*
Während der Vertragslaufzeit wird für die versicherten schweren Erkrankungen einmalig die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Versichert sind das erstmalige Auftreten und die erstmalige Diagnose einer der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen:
Schwere Erkrankungen
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- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Nierenversagen
- Erblindung
Unfallschutz
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- Sofortleistung bei Oberarmbruch/Oberschenkelhalsbruch
- Invalidität mit 500 % Progression bei einer Grundsumme von 5.000€
Zusätzlich bei Frauen
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- Brustkrebs (Mammakarzinom) an einer oder beiden Brüsten
- Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
- Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) an einem oder beiden Eierstöcken
Zusätzlich bei Männern
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- Prostatakrebs (Prostatakarzinom)
- Hodenkrebs (Hodenkarzinom)
Nicht versicherte Schäden*
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:
Keinen Versicherungsschutz für Abnutzungserscheinungen (z. B. Rückenleiden) und Bandscheibenschäden
Nicht versichert sind andere Erkrankungsformen des Herzens (z. B. Angina Pectoris)
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
Hier finden Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung zum
Speichern oder Ausdrucken:
Unfallversicherung Schwere Erkrankung – Informationsblatt
Unfallversicherung Schwere Erkrankung – Bedingungswerk
Abgesichert durch unseren Partner
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wie hoch kann die Absicherung gewählt werden?
Sie können die Versicherungssumme frei wählen und bereits mit ab 5.000€ bei schwerer Erkrankung beginnen. Bis zum Vollenden des 74. Lebensjahres können Sie die Versicherungssumme auf maximal 25.000€ erhöhen.
Wie lang ist die allgemeine Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt nur 6 Monate für die Absicherung schwerer Erkrankungen. Die Wartezeit entfällt bei den Leistungsbausteinen Invalidität und Schwere Brüche.
Gibt es nach einer Erhöhung der Versicherungssumme eine erneute Wartezeit?
Wird die Versicherungssumme nachträglich erhöht, beginnt die Wartezeit von 6 Monaten bezogen auf den erhöhten Teil der Versicherungssumme von neuem.
Gibt es eine Staffelung der Leistungen?
Die Leistungsstaffel beträgt ab dem 7. Monat 20% und steigt in 20%-Schritten bis zum Ende des 48. Monats. Ab dem 49. Monat nach Vertragsbeginn steht Ihnen maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei schwerer Erkrankung zu. Die Leistungsstaffel entfällt bei den Leistungsbausteinen Invalidität und Schwere Brüche.
Gibt es Ausschlüsse oder Ablehnungen?
Sie dürfen nicht schon bösartig an Krebs erkrankt sein und keiner hochgradig ärztlich diagnostizierten geistigen oder psychischen Erkrankung unterliegen.
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Nein, die Auszahlung erfolgt steuerfrei.
Wie belege ich den Leistungsfall?
Als Beleg benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Diagnose der Erkrankung.
Werden die Beiträge im Alter erhöht?
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.
* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.