Unfall­versicherung Plan B

Sie ist der Plan B für alle Situationen, in denen die klassische Risikoabsicherung nicht greift – zum Beispiel bei schweren Erkrankungen mit Kur- oder Reha-Aufenthalten. Denn gerade diese Behandlungen können ohne Absicherung große Löcher in die Haushaltskasse reißen.
Haben Sie schon einen Plan B? Wir bei Rathje schon: Einmalzahlung bei schwerer Krankheit.

Die Highlights im Überblick*

Entschädigung weltweit und rund um die Uhr
Versicherungssumme frei wählbar – minimal 5.000€ bis maximal 25.000€
Minimale Wartezeit von nur 6 Monaten
Sofortleistung bei Oberarmbruch / Oberschenkelhalsbruch in Höhe von 5.000€
Verletzungen durch Fremdpersonen
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität (100%) 25.000€
Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen – wenn diese durch Schlaganfall, Herzinfarkt oder ärztlich verordnete Medikamente verursacht wurden.
Unfälle durch Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis 1,1 Promille
Altersgruppenpreise ohne dynamische Anpassung

Leistungen der Unfallversicherung PLAN B*

Während der Vertragslaufzeit wird für die versicherten schweren Erkrankungen einmalig die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Versichert sind das erstmalige Auftreten und die erstmalige Diagnose einer der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen:

Schwere Erkrankungen

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3

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Nierenversagen
  • Erblindung

Unfallschutz

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3
  • Sofortleistung bei Oberarmbruch/Oberschenkelhalsbruch
  • Invalidität mit 500 % Progression bei einer Grundsumme von 5.000€

Zusätzlich bei Frauen

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3
  • Brustkrebs (Mammakarzinom) an einer oder beiden Brüsten
  • Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
  • Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) an einem oder beiden Eierstöcken

Zusätzlich bei Männern

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3
  • Prostatakrebs (Prostatakarzinom)
  • Hodenkrebs (Hodenkarzinom)

Nicht versicherte Schäden*

Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:

Keinen Versicherungsschutz für Krankheiten

Keinen Versicherungsschutz für Abnutzungserscheinungen (z. B. Rückenleiden) und Bandscheibenschäden

Keine Heilbehandlungskosten

Nicht versichert sind andere Erkrankungsformen des Herzens (z. B. Angina Pectoris)

Kein Versicherungsschutz besteht für vorübergehende neurologische Ausfallerscheinungen oder für eine schwere Migräne
Im Bereich der Krebserkrankungen sind alle obig nicht genannte Krebserkrankungen ausgeschlossen
Nicht versichert sind Rückfälle der Krebserkrankungen
Keinen Versicherungsschutz auch bei Vorstufen des Brustkrebses und Gebärmutterhalskrebses, sowie prämaligne oder semimaligne („halbbösartige“) Tumore
Unfälle ausgelöst durch Trunkenheit über 1,1 Promille oder Drogenkonsum
Vorsatz

Download: Alle Leistungen auf einen Blick

Hier finden Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung zum
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Unfallversicherung Schwere Erkrankung – Informationsblatt

Unfallversicherung Schwere Erkrankung – Bedingungswerk

Abgesichert durch unseren Partner

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wie hoch kann die Absicherung gewählt werden?

Sie können die Versicherungssumme frei wählen und bereits mit ab 5.000€ bei schwerer Erkrankung beginnen. Bis zum Vollenden des 74. Lebensjahres können Sie die Versicherungssumme auf maximal 25.000€ erhöhen.

Wie lang ist die allgemeine Wartezeit?

Die Wartezeit beträgt nur 6 Monate für die Absicherung schwerer Erkrankungen. Die Wartezeit entfällt bei den Leistungsbausteinen Invalidität und Schwere Brüche.

Gibt es nach einer Erhöhung der Versicherungssumme eine erneute Wartezeit?

Wird die Versicherungssumme nachträglich erhöht, beginnt die Wartezeit von 6 Monaten bezogen auf den erhöhten Teil der Versicherungssumme von neuem.

Gibt es eine Staffelung der Leistungen?

Die Leistungsstaffel beträgt ab dem 7. Monat 20% und steigt in 20%-Schritten bis zum Ende des 48. Monats. Ab dem 49. Monat nach Vertragsbeginn steht Ihnen maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei schwerer Erkrankung zu. Die Leistungsstaffel entfällt bei den Leistungsbausteinen Invalidität und Schwere Brüche.

Gibt es Ausschlüsse oder Ablehnungen?

Sie dürfen nicht schon bösartig an Krebs erkrankt sein und keiner hochgradig ärztlich diagnostizierten geistigen oder psychischen Erkrankung unterliegen.

Muss ich die Auszahlung versteuern?

Nein, die Auszahlung erfolgt steuerfrei.

Wie belege ich den Leistungsfall?

Als Beleg benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Diagnose der Erkrankung.

Werden die Beiträge im Alter erhöht?
Während der Vertragslaufzeit passt sich der Beitrag entsprechend der ausgewiesenen Altersstaffelung an.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.

* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.