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Wohngebäudeversicherung
Ein Häuschen im Grünen oder doch lieber die Stadtvilla? Sie bestimmen, wie Ihr Traumhaus aussieht. Allerdings kann Ihnen ein heftiges Unwetter das Dach über dem Kopf schnell wieder nehmen. Mit der Wohngebäudeversicherung helfen wir Ihnen dabei, das Gebäude optimal zu schützen –
von Kosten für Reparaturarbeiten bis hin zu entwendetem Gebäudezubehör.
Die Highlights im Überblick*
… Herbeiführung des Versicherungsfalls bis zu 1 Mio. Euro
… Obliegenheitsverletzung und Sicherheitsvorschri?en bis 10.000 €
… Verletzung der Anzeigepflicht von Gefahrerhöhungen bis 10.000 €
Was ist versichert?*
Unsere Wohngebäudeversicherung deckt eine Reihe verschiedener Schäden ab:
Feuer, Explosion und Blitz
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- Blitzüberspannungsschäden
- Schmorschäden
- Sengschäden
- Rauch-/ Rußschäden
- Blindgängerschäden
- Aufprall/Anprall von fremdbetriebenen Fahrzeugen
- Feuerrohbauversicherung (bis 18 Monate beitragsfrei)
- Schäden durch Nagetiere, Marder oder Waschbären
Diebstahl und Vandalismus
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- Diebstahl von außen angebrachtem Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteilen bis 1.000 Euro
- Vandalismus z. B. Graffiti
- Gebäudebeschädigung durch Notfallrettung
Sturm und Hagel
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- Keine Mindestwindstärke
- Versicherungsschutz außerhalb von Gebäuden
Leitungswasser- und Bruchschäden
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- Zuleitungsrohre (innerhalb Gebäude/Versicherungsgrundstück)
- Zuleitungsrohre (außerhalb Versicherungsgrundstück/Unterhaltspflicht VN)
- Gas- und Lüftungsrohre (innerhalb Gebäude)
- Ableitungsrohre (innerhalb Gebäude)
- Ableitungsrohre (außerhalb Gebäude/innerhalb Versicherungsgrundstück) bis 20.000 Euro (ohne Dichtigkeitsprüfung in den letzten 3 Jahren vor Schaden bis 10.000 €)
- Ableitungsrohre (außerhalb Versicherungsgrundstück/Unterhaltspflicht VN) bis 10.000 Euro (ohne Dichtigkeitsprüfung in den letzten 3 Jahren vor Schaden bis 5.000 €)
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre (keine Versorgung VN-Gebäude) bis 10.000 Euro
- Wurzeleinwuchs/Muffenversatz
- Bruchschäden an Armaturen bis 500 Euro
- Bruchschäden an sonstigen Sanitäreinrichtungen bis 150 Euro
- Bruchschäden an Teilen von Heizungsanlagen bis 1.000 Euro
- Nässeschäden durch Verstopfungen von Ableitungsrohren (innerhalb/ausserhalb Gebäude)
Elementarschäden
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- Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, usw. (5 % Selbstbehalt,
mind. 500 €/max. 5.000 €) - Sofortiger Versicherungsschutz (keine Wartezeit) 14 Tage (entfällt bei Elementar-Vorversicherung)
Glasbruch
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- Bruchschäden an Gebäudeverglasung (z.B. auch Wintergärten)
- Gewächshäuse und Solarkollektoren/- module
Nicht versicherte Schäden*
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie ggf. eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
Hier finden Sie alle Details zu unserer Wohngebäudeversicherung zum Speichern oder Ausdrucken:
Wohngebäudeversicherung – Informationsblatt
Wohngebäudeversicherung – Leistungsübersicht
Abgesichert durch unseren Partner
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Sind auch Vandalismus- und Graffitischäden abgedeckt?
Sind Hotelkosten versichert?
Ja, mit bis zu 200 € pro Tag für bis zu 24 Monate.
Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?
Ja, die Entsorgungskosten für umgestürzte Bäume werden von der Versicherung übernommen.
Was bedeutet Allgefahrendeckung?
Allgefahrendeckung bedeutet, dass alle Gefahren mitversichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere sind noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene Gefahren mitversichert.
Was zählt zur Wohnfläche?
Die Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Haushaltes (Dachschrägen reduzieren die Grundfläche nicht). Zur Wohnfläche zählen auch Hobbyräume (z. B. Fitnessraum), Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen sowie die ausschließlich über die Wohnung zu betretenen grundsätzlich genutzten Räume (sog. Arbeitszimmer).
Was zählt nicht zur Wohnfläche?
Was zählt nicht zur Wohnfläche:
- Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten
- Garagen und Carports
- Treppen –und Abstellräume
- Waschküchen, Hauswirtschafts-, Heizungs- und sonstige Zuberhörräume
- nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Dachgeschosse
Müssen Carports als Nutzfläche erfasst werden?
Carports müssen nicht erfasst werden, da es sich nicht um einen geschlossenen Raum handelt.
* Die genauen Leistungen sowie Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produktes.